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Hygienekonzept zum Infektionsschutz während des Sportbetriebs im VolleyballVerein Schwerte e.V.

Das Hygienekonzept zum Infektionsschutz während des Sportbetriebs im VolleyballVerein
Schwerte e.V. (VVS) gilt für den gesamten Verein und orientiert sich an den
Handlungsempfehlungen und Übergangsregeln des DOSB, DVV, WVV und LSB. Ebenso
werden die kommunalen Vorgaben durch die Stadt Schwerte mit einbezogen.


1. #HerzschlagVolleyball


Dieser Claim gilt mehr denn je beim VVS. Jedes Mitglied trägt während des Sportbetriebs
eine Verantwortung für das Team und den gesamten Verein. Um in der aktuellen Situation
dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es unabdingbar die hier folgenden
Hygienemaßnahmen und Handlungsempfehlungen einzuhalten. Jedes Vereinsmitglied
(Spielerinnen, Spieler, Trainerinnen, Trainer, sonstige mit dem Training verbundene
Personengruppen) muss die Verhaltensregeln zum eingeschränkten Trainings- und
Spielbetrieb sowie die Erklärung zur gesundheitlichen Verfassung vor dem Trainings- bzw.
Spieleinsatz einmalig unterschreiben.


2. Gesundheit geht vor


Die Gesundheit aller Beteiligten steht im Mittelpunkt. Sollten Symptome wie Husten,
Schnupfen, Fieber oder andere Anzeichen einer Erkältung, Corona-Erkrankung o.ä.
auftreten, darf unter keinen Umständen am Sportbetrieb teilgenommen werden. Zudem ist
jede Trainerin und jeder Trainer verpflichtet das durchgeführte Training mit den nötigen
Daten der Spielerinnen und Spieler zu dokumentieren, um bei einer Neuinfektion oder
einem Verdachtsfall schnell alle möglichen Kontakte zurückzuverfolgen. Gleiches gilt im
Spielbetrieb. Auch hier sind die Kontakte aller Aktiven sowie Zuschauer zu dokumentieren.

 

3. Mit Abstand am Besten


Grundsätzlich ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Nicht-kontaktfreie Aktionen müssen auf das zur Ausübung des Sporttreibens erforderliche
Maß beschränkt werden. Zwar sind nichtkontaktfreie Aktionen am Ball erlaubt, trotzdem
gilt, dass kontaktförderliche Situationen weiterhin möglichst zu vermeiden sind.
Begrüßungsrituale, Abklatschen, Jubeltrauben, Händeschütteln, Umarmungen etc. sollten
nach wie vor unterlassen werden. Grundsätzlich besteht die Pflicht eine Alltagsmaske zu
tragen. Während der sportlichen Betätigung und bei Einhalten des Mindestabstandes von
1,5 Metern zu anderen Personen kann die Alltagsmaske auf der Sportflächen, in den

VolleyballVerein Schwerte e.V.
Postfach 1851, 58213 Schwerte, info@vv-schwerte.de

Umkleidekabinen und Duschen sowie auf den gekennzeichneten Zuschauerplätzen
abgenommen werden.

Wenn weitere Trainerinnen und Trainer, Co-Trainerinnen und Co-Trainer oder
Trainingshelferinnen und Trainingshelfer anwesend sind, ist auch durch sie der
Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anwesenden Personen einzuhalten. Beim Betreten
und Verlassen sowie in Fluren der Sporthalle ist die Alltagsmaske zu tragen.

 

4. Eine saubere Sache


Es werden möglichst keine bzw. nur die nötigsten Trainingsmaterialien genutzt. Utensilien
wie Therabänder, Gewichte, Blackrolls, Handtücher etc. werden möglichst von den
Spielerinnen und Spielern zur individuellen Nutzung selbst eingebracht. Genutzte
Materialien, wie die Netzanlagen und die Bälle, welche vom VVS gestellt werden, müssen
vor und nach dem Einsatz sorgfältig gereinigt werden.

 

5. Alle am Ball


Alle Spielerinnen und Spieler erscheinen umgezogen an der Sporthalle und bringen ihre
eigenen Trinkflaschen mit. Getränke, Handtücher oder Kleidung werden nicht verliehen oder
geteilt. Häufiges Händewaschen und Händedesinfektion sind wichtig; insbesondere beim
Betreten der Sporthalle, in den Trinkpausen (bevor getrunken wird), nachdem eine Türklinke
angefasst wurde, nachdem die Toilette benutzt wurde, beim Verlassen der Sporthalle. Das
Berühren des eigenen Gesichtes ist zu vermeiden. Es gilt eine eingeschränkte Nutzung der
sanitären Anlagen. Die Umkleidekabinen dürfen maximal von 6 Personen gleichzeitig genutzt
werden. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen. Die Duschen können
ebenfalls genutzt werden, doch auch hier ist der Mindestabstand sicherzustellen, sodass nur
zwei Personen zeitgleich den Duschraum nutzen können. Zwischen zwei Gruppen, die
dieselbe Kabine nutzen, ist diese 10 Minuten durchzulüften. Nicht-Mitglieder dürfen
ausschließlich in Form eines einmaligen Probetrainings in Absprache mit den
verantwortlichen Trainerinnen und Trainern an einer Trainingseinheit teilnehmen, sofern
das Nicht-Mitglied den Vereinseintritt beabsichtigt und selbst oder eine
erziehungsberechtigte Person bei Minderjährigen vor dem Sportangebot die ausgefüllte und
unterschriebene Einwilligungserklärung abgebeben hat. Trainingsgruppen auf dem
Volleyballfeld sind in einer maximalen Größe von 30 Aktiven erlaubt. Finden mehrere
Trainingseinheiten nacheinander am selben Trainingsort statt, ist eine adäquate
Durchlüftung sicherzustellen.

 

6. Spielbetrieb

VolleyballVerein Schwerte e.V.
Postfach 1851, 58213 Schwerte, info@vv-schwerte.de

Der Zugang zur Sportfläche erfolgt durch die im Eingangsbereich nach unten führende
Treppe. Diese darf ausschließlich von den zuvor angemeldeten Teams (bestehend aus
Spielerinnen und Spielern sowie Trainerinnen und Trainern) und dem Orga-Team genutzt
werden. Eine Beschilderung dient zur besseren Übersicht und gewährleistet, dass keine
anderen Personen die Sportfläche betreten. Die Sportfläche wird nach Abschluss der
Sporteinheit ausschließlich durch die Kabinengänge verlassen (Bei Spieltagen Beschilderung
der Kabinen beachten). Die Anwesenheit der Personen wird vorab bzw. vor Ort protokolliert.
Dabei werden Name, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer erfasst, um die
Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 CoronaSchVO sicherzustellen. Diese Kontaktdaten
werden der Geschäftsstelle des VVS übermittelt. Darüber hinaus müssen alle Personen eine
Unterschrift zur Kenntnisnahme und Beachtung des Hygienekonzeptes leisten. Mit der
Unterschrift bestätigen alle teilnehmenden Personen, dass keine gesundheitlichen
Einschränkungen oder Krankheitssymptome bestehen und dass für mindestens zwei
Wochen kein wissentlicher Kontakt zu einer infizierten Person bestand.

 

7. Nur gucken, nicht anfassen


Zuschauerinnen und Zuschauer sind ausschließlich auf den ausgefahrenen Tribünen bei
Wettkämpfen in der Alfred-Berg-Sporthalle gestattet. Die Plätze sind entsprechend der
Markierungen einzunehmen, um den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen
einhalten und die Anzahl der Personen kontrollieren zu können. Grundsätzlich besteht die
Pflicht eine Alltagsmaske zu tragen. Bei Erreichen des Platzes auf der Tribüne und bei
Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen kann die
Alltagsmaske abgenommen werden. Die Wege zu den jeweiligen Bereichen sind lediglich
zum Durchqueren und nicht zum Aufhalten bestimmt. Hinweise zur Einhaltung der
Abstands- und Hygienemaßnahmen werden gut sichtbar am Eingang ausgehängt.

 

8. Hinter den Kulissen


Auch für die vorstandbezogenen Tätigkeiten, wie Vorstandssitzungen oder Treffen im
Rahmen der Vorstandsarbeit, der Auf- und Abbau bei Sport- bzw.
Wettkampfveranstaltungen, sind die entsprechenden Verhaltensregeln einzuhalten.
Grundsätzlich besteht die Pflicht eine Alltagsmaske zu tragen. Die Bestuhlung im Raum
neben der Cafeteria ist für Zusammenkünfte großzügig entsprechend der Personenzahl
vorzusehen, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten
werden kann. Sofern der Abstand eingehalten wird, darf die Maske am Platz abgenommen
werden. Im Raum ist für ausreichend Belüftung durch das Öffnen der Fenster und
gegebenenfalls das Öffnen der Tür zu sorgen.

Stand 02.09.2020

VolleyballVerein Schwerte e.V.
Postfach 1851, 58213 Schwerte, info@vv-schwerte.de

 

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